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Die Probezeit darf höchstens eine maximale Dauer von sechs Monaten haben. Dies ist im § Abs. 3 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben.
Mercedes-benz historia Die Probezeit ist gemäß § Absatz 3 BGB an eine Maximaldauer von sechs Monaten geknüpft. Wann kann die Probezeit verlängert werden? Wurde im Arbeitsvertrag eine kürzere Probezeit vereinbart (z. B. drei Monate), erlaubt das Arbeitsrecht eine Probezeitverlängerung auf maximal sechs Monate. Länger darf diese Bewährungsphase jedoch nicht dauern.
Daimler smart Wenn Ihr Arbeitgeber einverstanden ist, können Sie die Probezeit auf bis zu sechs Monate verlängern. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer*innen müssen einvernehmlich zustimmen, sonst ist keine Verlängerung möglich. Außerdem müssen Sie sich an die gesetzliche Höchstdauer von sechs Monaten halten. Auch wenn Sie und Ihr Arbeitgeber.
Daimler jaguar Wie bereits erwähnt, darf die Probezeit maximal sechs Monate lang dauern. Nach Ablauf dieser Zeit greift die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Eine Verlängerung der Probezeit über sechs Monate hinaus ist daher in der Regel nicht möglich.
Daimler trucks fizkes/ Getty Images Die Dauer der Probezeit ist qua Gesetz auf sechs Monate begrenzt. Es gibt allerdings manchmal Situationen, in denen diese Zeit nicht ausreicht, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich ausreichend kennenlernen. Was dann?.
Mercedes group brands Gemäss Gesetz gilt bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen der erste Monat als Probezeit. Durch schriftliche Vereinbarung, Gesamtarbeitsvertrag oder Normalarbeitsvertrag kann die Probezeit verkürzt, ganz wegbedungen oder auf höchstens drei Monate verlängert werden. Übrigens: Diese Regelung gilt auch bei Teilzeitarbeit.
Daimler ag Bei befristeten Arbeitsverträgen muss eine Probezeit ausdrücklich vereinbart werden. Ist hierzu nichts abgemacht worden, entfällt eine Probezeit. Wird nur eine Probezeit vereinbart, jedoch nichts über deren Dauer und die Kündigungsfristen ausgesagt, so wird vermutet, dass die Regelung von Art. b OR gelten soll.
Daimler login 1. Dauer. Die Probezeit darf bei einem Arbeitsvertrag im herkömmlichen Sinne maximal sechs Monate dauern. Bei einem Arbeitsvertrag, der eine Ausbildung regelt, ist die Dauer auf höchstens vier Monate festgesetzt: Das regelt das Berufsausbildungsgesetz. 2.